LAG Hamm - Urteil vom 17.07.2015
10 SaGa 17/15
Normen:
§ 60 HGB; § 4 KSchG;
Vorinstanzen:
ArbG Bielefeld, vom 13.05.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 6 Ga 6/15

Untersagung von Wettbewerbshandlungen der Leiterin einer Diakoniestation während des Bestehens des Arbeitsverhältnisses

LAG Hamm, Urteil vom 17.07.2015 - Aktenzeichen 10 SaGa 17/15

DRsp Nr. 2015/19075

Untersagung von Wettbewerbshandlungen der Leiterin einer Diakoniestation während des Bestehens des Arbeitsverhältnisses

Ein Handeln im Wettbewerb ist auch bei Beteiligung eines gemeinnützigen Unternehmens möglich.

Tenor

Die Berufung der Verfügungsbeklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Bielefeld vom 13.05.2015, Az. 6 Ga 6/15, wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

Normenkette:

§ 60 HGB; § 4 KSchG;

Tatbestand

Der Verfügungskläger begehrt den Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen die Verfügungsbeklagte auf Unterlassung von Wettbewerbshandlungen in einem bestehenden Arbeitsverhältnis.

Der Verfügungskläger betreibt in den Gebieten der Städte/ Gemeinden I, T, W, X, C und I1 fünf Diakoniestationen mit 298 Mitarbeitern zur ambulanten Pflege und Betreuung von fast 1200 alten und pflegebedürftigen Menschen.