Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob der Unterschiedsbetrag gem. § 5a Abs. 4 EStG abweichend von der Beteiligung der Gesellschafter am Gesellschaftsvermögen entsprechend der im Gesellschaftsvertrag vorgesehenen Regelungen auf die Gesellschafter zu verteilen ist.
Bei der Klägerin handelt es sich um eine Ein-Schiffs-Gesellschaft in Form einer Kommanditgesellschaft. Gegenstand des Unternehmens ist ausweislich des Gesellschaftsvertrages vom ... 2000 der Betrieb des Containerschiffes MS 'A' im internationalen Seeverkehr.
Der Gesellschaftsvertrag enthält insbesondere folgende Regelungen:
§ 9 Ergebnisverteilung
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