Unterstützungskasse; Rückdeckungsversicherung; Beleihung; Laufzeit; Policendarlehen - Zuwendungen an Unterstützungskassen als Betriebsausgaben des
FG Düsseldorf, Urteil vom 24.02.2000 - Aktenzeichen 11 K 6401/96 E
DRsp Nr. 2001/1592
Unterstützungskasse; Rückdeckungsversicherung; Beleihung; Laufzeit; Policendarlehen - Zuwendungen an Unterstützungskassen als Betriebsausgaben des
1. Nach § 4d Abs. 1 Satz 1 Nr. 1cEStG 1991 steht die Gewährung eines Policendarlehens durch die Rückdeckungsversicherung dem Betriebsausgabenabzug der Zuwendungen an die Unterstützungkasse nicht entgegen, wenn ungeachtet der Minderung der garantierten Versicherungssumme um das Darlehen die Ansprüche der Leistungsempfänger bei Eintritt des Versorgungsfalles durch die voraussichtliche Ablaufleistung der Versicherung sichergestellt werden.2. Der Zeitpunkt, zu dem i.S.d. § 4d Abs. 1 Satz 1 Nr. 1c Satz 2 EStG 1992 erstmals Leistungen der Altersversorgung vorgesehen sind, ergibt sich aus der Versorgungszusage der Unterstützungskasse, nicht aber aus in allgemeinen Richtlinien enthaltenen antragsgebundenen Ausnahmeregelungen zur Inanspruchnahme der flexiblen Altersgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung.