FG Köln - Urteil vom 19.09.2002
3 K 5313/00
Normen:
BSHG § 122 ; BSHG § 16 ; EStG § 33a Abs. 1 ; EStG § 33a Abs. 1 S 2 ;
Fundstellen:
EFG 2003, 392

Unterstützungsleistung an Lebensgefährten nur agB bei konkreter Leistungskürzung

FG Köln, Urteil vom 19.09.2002 - Aktenzeichen 3 K 5313/00

DRsp Nr. 2003/560

Unterstützungsleistung an Lebensgefährten nur agB bei konkreter Leistungskürzung

Unterhaltsleistungen an den nichtehelichen Lebensgefährten können in den Streitjahren vor der Änderung des § 33a Abs. 1 S. 1 EStG durch das StÄndG 2001 nicht als agB berücksichtigt werden, wenn der Lebensgefährte bewußt keinen Antrag auf öffentliche Mittel (hier: Sozialhilfe) gestellt und daher konkret keine öffentlichen Mittel aufgrund der Unterstützung gekürzt oder versagt worden sind.

Normenkette:

BSHG § 122 ; BSHG § 16 ; EStG § 33a Abs. 1 ; EStG § 33a Abs. 1 S 2 ;

Tatbestand:

Streitig ist, ob Unterstützungsleistungen der Klägerin an ihren nichtehelichen Lebensgefährten in Höhe von 7.200,- DM als außergewöhnliche Belastungen zu berücksichtigen sind.