FG Baden-Württemberg - Urteil vom 23.11.2022
7 K 195/21
Normen:
EStG § 2 Abs. 1 S. 1 Nr. 4; EStG § 24 Nr. 1 Buchst. a);

Unterwerfen der Schadenersatzzahlungen einer Versicherung nach der modifizierten Nettolohnmethode der Einkommensteuer

FG Baden-Württemberg, Urteil vom 23.11.2022 - Aktenzeichen 7 K 195/21

DRsp Nr. 2023/5312

Unterwerfen der Schadenersatzzahlungen einer Versicherung nach der modifizierten Nettolohnmethode der Einkommensteuer

Tenor

1.

Die Klagen wegen Einkommensteuer 2017 und wegen Einkommensteuer 2018 werden abgewiesen.

2.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens wegen Einkommensteuer 2017. Die Kosten des Verfahrens wegen Einkommensteuer 2018 tragen die Klägerin und der Kläger gemeinsam.

3.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

EStG § 2 Abs. 1 S. 1 Nr. 4; EStG § 24 Nr. 1 Buchst. a);

Tatbestand

Streitig ist, ob und inwieweit Schadenersatzzahlungen einer Versicherung nach der modifizierten Nettolohnmethode der Einkommensteuer zu unterwerfen sind und ob bzw. in welchem Umfang die Regelung des § 34 Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) Anwendung findet.