Gegenstand des Unternehmens der Klägerin, einer GmbH & Co KG, ist die Be- und Verarbeitung von Hölzern und Kunststoffen. Der einzige Geschäftsführer der Komplementär-GmbH der Klägerin, H. B., wurde Ende Dezember 1998 von den Gesellschaftern von seinem Amt entbunden.
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