Auf die Rechtsbeschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss des 21. Zivilsenats - Familiensenat - des Oberlandesgerichts Köln vom 14. August 2023 im Kostenpunkt und insoweit aufgehoben, als die Beschwerde des Antragsgegners verworfen worden ist.
Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zur erneuten Behandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens, an das Oberlandesgericht zurückverwiesen.
Wert: 3.000 €
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