FG Niedersachsen - Beschluss vom 28.01.2015
15 K 196/14 (PKH)
Normen:
FGO § 142; FGO § 47 Abs. 1; ZPO § 114; ZPO § 117;

Unvollständige Angaben über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse

FG Niedersachsen, Beschluss vom 28.01.2015 - Aktenzeichen 15 K 196/14 (PKH)

DRsp Nr. 2015/5812

Unvollständige Angaben über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse

Zu den Voraussetzungen der Bewilligung von PKH. Nach § 117 Abs. 2 ZPO sind dem Antrag auf PKH eine Erklärung der Partei über ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse (Familienverhältnisse, Beruf, Vermögen, Einkommen und Lasten) sowie entsprechende Belege beizufügen. Macht ein fachkundig vertretener Antragsteller im PKH-Bewilligungsverfahren unvollständige Angaben über seine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse, kann der PKH-Antrag ohne ausdrücklichen Hinweis auf die Anforderungen des § 117 ZPO abgelehnt werden.

Normenkette:

FGO § 142; FGO § 47 Abs. 1; ZPO § 114; ZPO § 117;

Tatbestand: