1. Die Beschwerde der Beteiligten zu 6) bis 9) gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Weiden - Kammer Schwandorf - vom 01.09.2015, Az.:
2. Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
I.
Die Beteiligen streiten über die Frage, ob der Konzernbetriebsrat (Beteiligter zu 6) wirksam errichtet worden ist.
Der zugrunde liegende Sachverhalt ist zwischen den Beteiligten unstreitig.
Die Beteiligten zu 1) bis 5) sind Technologieunternehmen innerhalb der weltweit tätigen F...-Gruppe mit Hauptsitz in L.../Schweiz. Die Beteiligte zu 1) ist eine deutsche Holding ohne eigene Geschäftstätigkeit, die Beteiligten zu 2) bis 5) sind die operativen Tochteruntergesellschaften der Beteiligten zu 1).
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