BFH, Beschluss vom 10.10.2002 - Aktenzeichen VII B 15/02
DRsp Nr. 2003/449
Unwirksame Prozesshandlung, Genehmigung
Die Wiederholung bzw. Genehmigung einer Prozesshandlung, die mangels ordnungsgemäßer Vertretung unwirksam ist, durch eine vertretungsbefugte Person kann nur innerhalb der für die Prozesshandlung geltenden Rechtsmittelfrist erfolgen.