Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Landgerichts Cottbus vom 30.03.2022, Az.
1. Es wird festgestellt, dass folgende Erhöhungen des Monatsbeitrags in der zwischen dem Kläger und der Beklagten bestehenden Kranken-/Pflegeversicherung mit der Versicherungsnummer KV ...0 unwirksam sind:
a) im Tarif B. die Erhöhung zum 01.04.2014 in Höhe von 34,90 EUR
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