I.
Die Klägerin ist eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts, bestehend aus dem Notar Dr. H. und seiner Ehefrau sowie dem Notar Dr. V.d.L. ... und seiner Ehefrau. Nach dem Gesellschaftsvertrag sind die Ehemänner gemeinschaftlich zur Geschäftsführung und Vertretung der Klägerin berechtigt.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|