I. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 6. Dezember 2018 -
II. Die Kosten der Berufung trägt die Beklagte.
III. Der Gebührenwert für das Berufungsverfahren wird auf 8.375,10 EUR festgesetzt.
IV. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer der Klägerin am 12. Mai 2017 zugegangenen Kündigung vom 15. November 2016 zum 15. Dezember 2016.
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