Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Trier vom 12. Dezember 2018, Az.
Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.
2.Von den Kosten des erstinstanzlichen Verfahrens hat der Kläger 80 % und die Beklagte 20 % zu tragen. Von den Kosten des Berufungsverfahrens hat der Kläger 30 % und die Beklagte 70 % zu tragen.
3.Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über den Ersatz eines behaupteten Steuerschadens und Urlaubsabgeltung.
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