LG Magdeburg, vom 21.03.2019 - Vorinstanzaktenzeichen 10 O 371/18
Unzulässige AbgasrückführungsabschalteinrichtungVorsätzliche sittenwidrige SchädigungHaftungsbegründender SchadenAnspruch eines Zweitkäufers
OLG Naumburg, Urteil vom 27.09.2019 - Aktenzeichen 7 U 24/19
DRsp Nr. 2020/685
Unzulässige AbgasrückführungsabschalteinrichtungVorsätzliche sittenwidrige SchädigungHaftungsbegründender SchadenAnspruch eines Zweitkäufers
1. Ein Fahrzeughersteller, der vorsätzlich eine Pkw-Motorserie mit einer unzulässigen, die Typengenehmigung in Frage stellenden Abgasrückführungsabschalteinrichtung ausstattet und diese in den Verkehr bringt, kann von dem Pkw-Käufer nach §§ 826, 31BGB wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung auf Schadensersatz in Anspruch genommen werden.
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