Die Beschwerde der Beklagten gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 7. Juni 2019 -
Die Beklagte hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen.
Der Streitwert wird auf 26.460,00 Euro festgesetzt.
I. Die auf die grundsätzliche Bedeutung einer entscheidungserheblichen Rechtsfrage, auf den Fall einer Divergenz und auf die Verletzung rechtlichen Gehörs gestützte Nichtzulassungsbeschwerde hat keinen Erfolg. Sie ist teils unzulässig, teils unbegründet.
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