Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob die Klägerin die im Jahr 1997 gebildete § 6b-Rücklage auf ein Schiff übertragen durfte, welches einer Partenreederei gehört, an der die Klägerin treuhänderisch beteiligt ist, obwohl die Partenreederei ihren Gewinn gem. § 5a Einkommensteuergesetz (EStG) ermittelt.
Die Klägerin wurde durch Gesellschaftsvertrag vom 17.06.1992 gegründet. Zweck der Gesellschaft und Gegenstand des Unternehmens sind Schiffsmakler- und Agenturgeschäfte, Klarierungen sowie der Betrieb eines Reisebüros und alle damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten. Gesellschafter sind die V-GmbH als Komplementärin ohne Kapitaleinlage und die SC als Kommanditistin mit einer Kapitaleinlage von 250.000 DM.
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