Die Parteien sind anerkannte Lohnsteuerhilfevereine und überregional tätige Wettbewerber. Beide unterhalten u. a. Beratungsstellen in der Region Sch....
Der Beklagte, der seit über 25 Jahren als Lohnsteuerhilfeverein zugelassen ist, betreut in rund 2000 Beratungsstellen im gesamten Bundesgebiet über 320 000 Mitglieder. Im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland existiert ein weiterer Verein mit einer vergleichbaren Größenordnung, die L... B... e.V., die über ca. 180 Beratungsstellen ebenfalls mehr als 300 000 Mitglieder betreut. Der Beklagte macht einen jährlichen Umsatz von über 51 Mio. DM. Der Kläger ist nur etwa halb so groß wie der Beklagte.
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