Der Antrag der Kläger auf Berichtigung des Tatbestands des Urteils des Bundesfinanzhofs vom 19.05.2021 – X R 33/19 wird als unzulässig verworfen.
Die Kosten des Verfahrens haben die Kläger zu tragen.
1. Der Senat entscheidet über den Antrag in der Besetzung von fünf Richtern.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|