BFH - Urteil vom 31.05.2005
VII R 15/02
Normen:
EWGV 2454/93 Art. 670 lit. p Art. 718 Abs. 2 lit. d Art. 859 Nr. 4 ; EWGV 2913/92 Art. 204 Abs. 1 lit. a ;
Vorinstanzen:
FG Mecklenburg-Vorpommern, vom 09.01.2002 - Vorinstanzaktenzeichen 1 K 749/00

Unzulässiger Binnentransport; Wechsel des Sattelaufliegers

BFH, Urteil vom 31.05.2005 - Aktenzeichen VII R 15/02

DRsp Nr. 2005/12275

Unzulässiger Binnentransport; Wechsel des Sattelaufliegers

Es ist höchstrichterlich entschieden, dass die Art. 718 Abs. 3 Buchst. d und 670 Buchst. p ZKDVO dahin auszulegen sind, dass die Verwendung einer außerhalb des Zollgebiets der Gemeinschaft zugelassenen Sattelzugmaschine für die Beförderung eines Aufliegers von einem Ort innerhalb des Zollgebiets der Gemeinschaft, wo der Auflieger mit Waren beladen wird, zu einem Ort innerhalb des Zollgebiets der Gemeinschaft, wo der Auflieger nur abgestellt wird, um später von einer anderen Sattelzugmaschine zu dem außerhalb des Zollgebiets der Gemeinschaft ansässigen Warenempfänger befördert zu werden, untersagt ist.

Normenkette:

EWGV 2454/93 Art. 670 lit. p Art. 718 Abs. 2 lit. d Art. 859 Nr. 4 ; EWGV 2913/92 Art. 204 Abs. 1 lit. a ;

Gründe: