1. Die Berufung wird als unzulässig verworfen.
2. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
3. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die klagende Partei wendet sich dagegen, dass die ihr gewährte Rente wegen voller Erwerbsminderung als Einkommen auf ihre Regelleistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) angerechnet wurde.
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