Der Wiedereinsetzungsantrag der Beklagten vom 10. September 2018 hinsichtlich der versäumten Berufungs- und Berufungsbegründungsfrist gegen das Teilurteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 25. Januar 2018 - Az.:
Die Berufung der Beklagten gegen das Teilurteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 25. Januar 2018 - Az.:
Die Revision wird zugelassen.
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