FG Baden-Württemberg - Urteil vom 20.04.2015
6 K 2643/13
Normen:
FGO § 155; ZPO § 240; AO § 157 Abs. 2 HS. 2;

Unzulässigkeit der Klage bei Anfechtung eines Nullbescheids auch wenn das negative zu versteuernde Einkommen nach einer BP geringer ausfällt

FG Baden-Württemberg, Urteil vom 20.04.2015 - Aktenzeichen 6 K 2643/13

DRsp Nr. 2015/11678

Unzulässigkeit der Klage bei Anfechtung eines Nullbescheids auch wenn das negative zu versteuernde Einkommen nach einer BP geringer ausfällt

1. Das Klageverfahren wird bei Anfechtung eines Nullbescheides nicht durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens unterbrochen, da die Insolvenzmasse vom Ausgang des Verfahrens nicht betroffen wird. 2. Die Klage gegen einen Nullbescheid ist unzulässig, da die Festsetzung der Körperschaftsteuer auf einen geringeren Betrag als null Euro nicht möglich ist. 3. Allgemeine Erwägungen im Hinblick auf mögliche andere Verfahren reichen nicht aus, um eine Rechtsverletzung geltend zu machen. 4. Der Körperschaftsteuerbescheid hat keine Bindungswirkung für die Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags.

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

FGO § 155; ZPO § 240; AO § 157 Abs. 2 HS. 2;

Tatbestand

Die Beteiligten streiten darum, ob die Klägerin durch den angefochtenen, auf einen Betrag von null EUR lautenden Körperschaftsteuerbescheid des beklagten Finanzamts (des Beklagten) beschwert ist.