FG Sachsen-Anhalt - Gerichtsbescheid vom 19.06.2007
4 K 672/07
Normen:
FGO § 40 Abs. 2; AO § 352 Abs. 2; EigZulG § 17; VO zu § 180; AO § 6 Abs. 2; AO § 3 Abs. 1 Nr. 2; AO § 5;

Unzulässigkeit der Klage einer Genossenschaft gegen den die Voraussetzungen des § 17 EigZulG ablehnenden Feststellungsbescheid

FG Sachsen-Anhalt, Gerichtsbescheid vom 19.06.2007 - Aktenzeichen 4 K 672/07

DRsp Nr. 2012/21335

Unzulässigkeit der Klage einer Genossenschaft gegen den die Voraussetzungen des § 17 EigZulG ablehnenden Feststellungsbescheid

Wird – ohne Abgabe einer Feststellungserklärung – festgestellt, dass eine eingetragene Genossenschaft die Anforderungen an eine Wohnungsbaugesellschaft i. S. d. § 17 EigZulG nicht erfüllt und der Feststellungsbescheid den Genossenschaftsmitgliedern im Wege der Einzelbekanntgabe und – irrtümlich – unter Berufung auf § 6 Abs. 2 i. V. m. § 3 Abs. 1 Nr. 2, § 5 Verordnung zu § 180 AO auch der Genossenschaft bekannt gegeben, fehlt der Genossenschaft trotz der ihr gegenüber erfolgten Bekanntgabe für einen Einspruch oder eine Klage das erforderliche Rechtsschutzbedürfnis.

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens hat die Klägerin zu tragen.

Normenkette:

FGO § 40 Abs. 2; AO § 352 Abs. 2; EigZulG § 17; VO zu § 180; AO § 6 Abs. 2; AO § 3 Abs. 1 Nr. 2; AO § 5;

Tatbestand