FG Baden-Württemberg - Gerichtsbescheid vom 15.01.2002 1 K 63/00
Normen:
EStG § 17 Abs. 1 S. 4 ; GG Art. 20 Abs. 3 ; EStG § 17 Abs. 1 S. 1 ; AO 1977 § 42 ; StEntlG 1999/2000/2002;
Unzulässigkeit der Rückwirkung der für eine wesentliche Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft i. S. des § 17 Abs. 1 Satz 4 EStG i.d.F. des StEntlG 1999/2000/2002 ab 1999 geltenden Beteiligungsquote von 10 %; Auslegung des Tatbestandsmerkmals einer wesentlichen Beteiligung innerhalb der letzten fünf Jahre; Rechtsmissbräuchliche Absenkung der Beteiligungsquote durch Anteilsveräußerung auf unter 10 %; im Dezember 1998; Einkommensteuer 1999
FG Baden-Württemberg, Gerichtsbescheid vom 15.01.2002 - Aktenzeichen 1 K 63/00
DRsp Nr. 2002/4174
Unzulässigkeit der Rückwirkung der für eine wesentliche Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft i. S. des § 17 Abs. 1 Satz 4 EStG i.d.F. des StEntlG 1999/2000/2002 ab 1999 geltenden Beteiligungsquote von 10 %; Auslegung des Tatbestandsmerkmals einer wesentlichen Beteiligung innerhalb der letzten fünf Jahre; Rechtsmissbräuchliche Absenkung der Beteiligungsquote durch Anteilsveräußerung auf unter 10 %; im Dezember 1998; Einkommensteuer 1999
1. Ändert der Gesetzgeber die als wesentlich anzusehende Beteiligungsgrenze i. S. des § 17 Abs. 1 Satz 1 EStG, bestimmt sich das Tatbestandsmerkmal einer "wesentlichen Beteiligung innerhalb der letzten fünf Jahre" für jeden abgeschlossenen Veranlagungszeitraum nach der in diesem jeweils geltenden Beteiligungsgrenze. Eine Rückbeziehung der ab 1999 auf 10 % gesenkten Beiteiligungsquote auf abgeschlossene Veranlagungszeiträume bewirkt eine verfassungsrechtlich unzulässige Rückwirkung.
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Kanzleitrainer Online" abrufen.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.