Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Magdeburg vom 15. Dezember 2020 wird zurückgewiesen.
Kosten sind auch für das Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Beteiligten streiten über einen Anspruch des Klägers auf Bewilligung einer Rente wegen voller Erwerbsminderung nach dem Sechsten Buch Sozialgesetzbuch (Gesetzliche Rentenversicherung - SGB VI), nachdem dem Kläger ab dem 1. September 2020 eine Altersrente für langjährig Versicherte bewilligt worden ist.
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