FG Berlin-Brandenburg - Beschluss vom 08.03.2022
8 V 8020/22
Normen:
FGO § 52d;
Fundstellen:
DStR 2022, 1831
DStRE 2023, 121
FamRZ 2022, 1216

Unzulässigkeit des Antrags auf Aussetzung der Vollziehung bei Übermittlung als Fax

FG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 08.03.2022 - Aktenzeichen 8 V 8020/22

DRsp Nr. 2022/5559

Unzulässigkeit des Antrags auf Aussetzung der Vollziehung bei Übermittlung als Fax

Tenor

Der Antrag wird abgewiesen.

Die Beschwerde zum Bundesfinanzhof wird zugelassen.

Die Kosten des Verfahrens werden den Antragstellern auferlegt.

Normenkette:

FGO § 52d;

Gründe

I.

Der Antragsteller war im Streitjahr alleiniger Gesellschafter-Geschäftsführer der im Jahr 2016 gegründeten C... GmbH (im Weiteren: "GmbH"), die in D... ein Restaurant betrieb. Bei der GmbH fand eine Außenprüfung statt, die zur Feststellung von verdeckten Gewinnausschüttungen -vGA- führte, die dem Antragsteller zuzurechnen seien.