Die Gegenvorstellung gegen den Streitwertbeschluss des erkennenden Senats vom 17.10.2022 im Verfahren mit der Geschäftsnummer 11 K 1210/17 wird als unzulässig verworfen.
Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei.
Kosten werden nicht erstattet.
Dieser Beschluss ist unanfechtbar.
I.
Mit gemäß § 90 Abs. 2 der Finanzgerichtsordnung (FGO) ohne mündliche Verhandlung ergangenem und unanfechtbarem (Kosten-)Urteil vom 17.10.2022 im Verfahren mit der Geschäftsnummer
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