FG Sachsen-Anhalt - Urteil vom 25.01.2006
2 K 997/05
Normen:
FGO § 40 Abs. 2 ; AO (1977) § 162 ;

Unzulässigkeit einer Klage gegen einen Nullbescheid

FG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 25.01.2006 - Aktenzeichen 2 K 997/05

DRsp Nr. 2006/11901

Unzulässigkeit einer Klage gegen einen Nullbescheid

Führt die Schätzung des FA zu einer Nullfestsetzung, so ist eine dagegen erhobene Klage mangels Beschwer unzulässig.

Normenkette:

FGO § 40 Abs. 2 ; AO (1977) § 162 ;

Tatbestand:

Zwischen den Beteiligten ist die Höhe der Steuerfestsetzungen zur Einkommensteuer 2001 und 2002 sowie zur Umsatzsteuer des Klägers für 2002 streitig.

Der Beklagte setzte aufgrund geschätzter Besteuerungsgrundlagen mit Bescheiden vom 14. Dezember 2004 die Einkommensteuer 2001 (3.276,36 EUR) und 2002 (0 EUR) sowie gegen den Kläger die Umsatzsteuer 2002 (1.069,89 EUR) fest.

Die hiergegen eingelegten Einsprüche blieben ohne Erfolg. Der Beklagte wies die Einsprüche wegen Einkommensteuer 2001 und Umsatzsteuer 2002 als unbegründet zurück und verwarf den Einspruch gegen Einkommensteuer 2002 mangels Beschwer als unzulässig.

Die hiergegen erhobene Klage haben die Kläger bislang nicht begründet.

In der mündlichen Verhandlung ist für die Kläger trotz ordnungsgemäßer Ladung niemand erschienen. Die von ihnen angekündigten Steuererklärungen haben sie nicht eingereicht.

Der Beklagte beantragt,

die Klage abzuweisen.

Entscheidungsgründe: