1. Die Klage wird als unzulässig abgewiesen.
2. Die Kosten des Verfahrens werden der Klägerin auferlegt.
Die Klägerin war zusammen mit ihrem Bruder Gesellschafterin der "K GbR" - GbR -. Die GbR ist im Dezember 1998 auf die K GmbH & Co KG - KG - übergegangen (Bl. 38 ff. Dok.). Die Klägerin war Kommanditistin der KG. Am 2. März 2000 wurde ein Vertrag über den Verkauf ihres Kommanditanteils geschlossen (Bl. 58 ff. Dok.). Die Klägerin bestreitet die Wirksamkeit des Vertrages vom 2. März 2000.
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