FG Saarland - Urteil vom 24.06.2008
1 K 1202/08
Normen:
FGO § 51 Abs. 1; FGO § 134; ZPO § 44; ZPO § 578;

Unzulässigkeit einer Nichtigkeitsklage gegen Terminsbestimmung; Zurückweisung von sich stetig wiederholenden und bereits abgewiesenen Richterablehnungsgesuchen

FG Saarland, Urteil vom 24.06.2008 - Aktenzeichen 1 K 1202/08

DRsp Nr. 2010/3059

Unzulässigkeit einer Nichtigkeitsklage gegen Terminsbestimmung; Zurückweisung von sich stetig wiederholenden und bereits abgewiesenen Richterablehnungsgesuchen

1. Eine Nichtigkeitsklage ist kein statthafter Rechtsbehelf gegen die Terminierung einer Streitsache. 2. Die ständige Wiederholung von Richterablehnungsgesuchen unter Anführung bereits aus anderen Verfahren bekannten Vorbringens, zudem noch unter Verwendung von Schriftsätzen der "Altverfahren" führt zu einer offensichtlich unzulässigen und missbräuchlichen Richterablehnung, so dass über die Ablehnungsgesuche auch in den Gründen des die Instanz abschließenden Urteils unter Mitwirkung der abgelehnten Richter - ohne Abgabe dienstlicher Äußerungen - entschieden werden kann. 3. Ablehnungsgründe in einem Verfahren haben nicht ohne weiteres zur Folge, dass auch in anderen Verfahren dieses Beteiligten generell von der Besorgnis der Befangenheit auszugehen wäre. Eine irgendwie geartete "Befangenheits-Infektion" (die Besorgnis der Befangenheit des Richters in einem Verfahren strahlt auf andere oder gar sämtliche Verfahren dieses Beteiligten aus) bedarf vielmehr besonderer Begründung.

Die Klage wird als unzulässig abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Normenkette:

FGO § 51 Abs. 1; FGO § 134; ZPO § 44; ZPO § 578;

Tatbestand: