FG Baden-Württemberg - Gerichtsbescheid vom 04.05.2016
1 K 4060/14
Normen:
FGO § 47 Abs. 1; FGO § 54 Abs. 1; AO § 108 Abs. 3;

Unzulässigkeit einer Wiedereinsetzung in den vorigen Stand aufgrund einer schuldhaften Versäumung der Klagefrist

FG Baden-Württemberg, Gerichtsbescheid vom 04.05.2016 - Aktenzeichen 1 K 4060/14

DRsp Nr. 2016/13377

Unzulässigkeit einer Wiedereinsetzung in den vorigen Stand aufgrund einer schuldhaften Versäumung der Klagefrist

Tenor

1.

Die Klage wird abgewiesen.

2.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Normenkette:

FGO § 47 Abs. 1; FGO § 54 Abs. 1; AO § 108 Abs. 3;

Tatbestand

Streitig ist, ob Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren ist.