I.
Im Hauptsacheverfahren ist die Vornahme einer Vorsteuerberichtigung im Jahr 2002 streitig.
Gegenstand des Unternehmens der Antragstellerin ist die Herstellung sowie der An- und Verkauf von Filmrechten sowie das Halten von Beteiligungen. Geschäftsführer ist Herr J.
Mit Vertrag vom 9. Januar 2001 (Bl. 1 der Rechtsbehelfsakte des Finanzamts - FA -) hatte die Antragstellerin von der Firma M Film ProduktionsGmbH (nachfolgend M) mit Sitz in B, deren Geschäftsführer ebenfalls Herr J war, drei Filme zum Preis von 8 Millionen DM "zzgl. 7 % MwSt." erworben. Die Antragstellerin errechnete einen Vorsteuerbetrag von 560.000 DM, der in der Umsatzsteuererklärung 2001 geltend gemacht wurde.
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