FG München - Beschluss vom 30.10.2007
5 V 2859/07
Normen:
FGO § 114 ;

Unzulässigkeit eines wiederholten Antrags im Eilverfahren

FG München, Beschluss vom 30.10.2007 - Aktenzeichen 5 V 2859/07

DRsp Nr. 2007/22864

Unzulässigkeit eines wiederholten Antrags im Eilverfahren

Nur bei veränderten Umständen kann ein Antrag im Eilverfahren, der schon einmal abgelehnt wurde, ein weiteres Mal zulässigerweise gestellt werden (Grundgedanke des § 927 Zivilprozessordnung).

Normenkette:

FGO § 114 ;

Tatbestand:

I.

Der Antragsteller (Ast.) beantragt die Herausgabe bzw. Löschung, hilfsweise die Hinterlegung von Unterlagen, Kopien von Unterlagen und von auf Datenverarbeitungsgeräte der Finanzverwaltung aufgespielten Daten des Ast. und seiner Mandanten, die anlässlich der Durchsuchung seiner Anwaltskanzlei gefertigt wurden.

Dem Antrag liegt derselbe Sachverhalt zu Grunde wie im Verfahren 5 V 1112/07, über den der Senat mit Beschluss vom 05.06.2007 abschlägig entschieden hat. Auf diesen Beschluss sowie die im vorliegenden Verfahren vorgelegten Schriftsätze der Beteiligten wird verwiesen.

Entscheidungsgründe:

II.

Der Antrag ist unzulässig.