BFH - Beschluss vom 14.09.2010
IV B 60/09
Normen:
FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3;
Vorinstanzen:
FG Münster, vom 29.01.2009 - Vorinstanzaktenzeichen 2 K 3081/06

Unzutreffende Annahme des Gerichts über die Arbeitnehmereigenschaft eines Gesellschafters einer GmbH als Verfahrensmangel

BFH, Beschluss vom 14.09.2010 - Aktenzeichen IV B 60/09

DRsp Nr. 2011/944

Unzutreffende Annahme des Gerichts über die Arbeitnehmereigenschaft eines Gesellschafters einer GmbH als Verfahrensmangel

1. NV: Allein die mögliche Fehlinterpretation der Einlassung von Beteiligten durch das FG begründet weder einen Verfahrensmangel noch einen schwerwiegenden Rechtsfehler i.S. einer willkürlichen Rechtsanwendung. 2. NV: Sachfremde Erwägungen, die das Vertrauen in die Rechtsprechung beschädigen können, liegen nicht schon dann vor, wenn ein Beteiligter die Würdigung des FG nicht für schlüssig hält.

Normenkette:

FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3;

Gründe

Die Beschwerde ist --bei Zweifeln an ihrer Zulässigkeit-- jedenfalls unbegründet.

1.