Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) Art. 267; Charta der Grundrechte der Europäischen Union (GRC) Art. 31 Abs. 2; Richtlinie 2003/88/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 04.11.2003 über bestimmte Aspekte der Arbeitszeitgestaltung Art. 7; BGB § 1922 Abs. 1; BUrlG § 7 Abs. 4;
Fundstellen:
AUR 2016, 479
ArbRB 2016, 321
ArbRB 2016, 356
DStR 2016, 13
EzA-SD 2016, 5
MDR 2016, 13
NJW 2017, 1200
NZA 2016, 6
Pressemitteilung des Bundesarbeitsgerichts Nr. 55 vom 18.10.2016
ZIP 2016, 86
Vorinstanzen:
LAG Düsseldorf, vom 29.10.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 11 Sa 537/15
ArbG Wuppertal, vom 25.03.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Ca 2643/14
Urlaubsabgeltung bei Tod des Arbeitnehmers im laufenden ArbeitsverhältnisKeine Urlaubsabgeltung nach Tod des Arbeitnehmers nach deutschem ZivilrechtEuroparechtliche Beurteilung des nach deutschem Recht untergehenden Urlaubsabgeltungsanspruchs bei Tod des ArbeitnehmersAnwendbarkeit europäischer Rechtsnormen auf nationale Arbeitsverhältnisse
BAG, Beschluss vom 18.10.2016 - Aktenzeichen 9 AZR 196/16 (A)
DRsp Nr. 2016/17587
Urlaubsabgeltung bei Tod des Arbeitnehmers im laufenden ArbeitsverhältnisKeine Urlaubsabgeltung nach Tod des Arbeitnehmers nach deutschem ZivilrechtEuroparechtliche Beurteilung des nach deutschem Recht untergehenden Urlaubsabgeltungsanspruchs bei Tod des ArbeitnehmersAnwendbarkeit europäischer Rechtsnormen auf nationale Arbeitsverhältnisse
1. Nach nationalem Recht geht der Urlaubsanspruch des verstorbenen Arbeitnehmers nach seinem Tod unter und wandelt sich auch nach dem Tod des Erblassers nicht in einen Abgeltungsanspruch i.S.v. § 7 Abs. 4BUrlG um. Somit kann auch kein Urlaubsabgeltungsanspruch nach § 1922 Abs. 1BGB Teil der Erbmasse werden.
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