BFH - Beschluss vom 12.05.2005
IV B 146/04
Normen:
FGO § 119 Nr. 6 ;
Fundstellen:
BFH/NV 2005, 1825
Vorinstanzen:
FG Düsseldorf - 15 K 3854/01 G, F - 15.7.2004,

Urteil ohne Gründe: Bezugnahme auf Urteil in Parallelsache

BFH, Beschluss vom 12.05.2005 - Aktenzeichen IV B 146/04

DRsp Nr. 2005/14235

Urteil ohne Gründe: Bezugnahme auf Urteil in Parallelsache

Ein Urteil ist nicht mit Gründen versehen i. S. des § 119 Nr. 6 FGO, wenn in seinen Entscheidungsgründen auf ein mittlerweile zwischen den Beteiligten ergangenes Urteil in einer Parallelsache Bezug genommen wird, jenes Urteil aber nicht schon zu einem früheren Zeitpunkt oder spätestens gleichzeitig zugestellt worden ist.

Normenkette:

FGO § 119 Nr. 6 ;

Gründe: