FG München - Beschluss vom 20.06.2007
9 K 4418/04
Normen:
FGO § 107 Abs. 1 ; EStG § 24a ;

Urteilsberichtigung; Begriff der offenbaren Unrichtigkeit i.S.v. § 107 Abs. 1 FGO

FG München, Beschluss vom 20.06.2007 - Aktenzeichen 9 K 4418/04

DRsp Nr. 2007/15584

Urteilsberichtigung; Begriff der offenbaren Unrichtigkeit i.S.v. § 107 Abs. 1 FGO

Eine Urteilsberichtigung nach § 107 Abs. 1 FGO wegen offenbarer Unrichtigkeit ist nicht möglich, wenn im angefochtenen Einkommensteuerzusammenveranlagungsbescheid, in dem die Gewinnerzielungsabsicht des Ehemannes aus einer selbständigen Tätigkeit streitig war, das Finanzamt versehentlich die Gewinne der Ehefrau aus selbständiger Arbeit außer Ansatz gelassen hat und das Finanzgericht im Urteil diesen Fehler nicht korrigiert hat. Auch fehlt es an einer offenbaren Unrichtigkeit, wenn das Finanzgericht bei der Festsetzung der Einkommensteuer im Urteil übersehen hat, dass sich als Folge der Anerkennung eines Verlustes der Altersentlastungsbetrag nach § 24a EStG vermindert.

Normenkette:

FGO § 107 Abs. 1 ; EStG § 24a ;

Tatbestand:

I.