I.
Das Amtsgericht Wuppertal hat den Angeklagten wegen "Einkommenssteuerhinterziehung in 3 Fällen, davon zwei im Versuch" zu einer Gesamtgeldstrafe von 70 Tagessätzen ß 20,00 Euro verurteilt.
Die gegen dieses Urteil gerichtete Sprungrevision des Angeklagten hat mit der Sachrüge (vorläufigen) Erfolg.
II.
Die Feststellungen des angefochten Urteils tragen den Schuldspruch nicht.
1.
a)
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