FG Niedersachsen - Urteil vom 06.06.2000
12 K 648/96
Normen:
EStG § 4 Abs. 4 ; EStG § 12 Nr. 1 Satz 2 ;

USA; Fortbildungsreise; Betriebliche Veranlassung - USA-Fortbildungsreise von Landwirten als Betriebsausgabe

FG Niedersachsen, Urteil vom 06.06.2000 - Aktenzeichen 12 K 648/96

DRsp Nr. 2003/8753

USA; Fortbildungsreise; Betriebliche Veranlassung - USA-Fortbildungsreise von Landwirten als Betriebsausgabe

1. Aufwendungen für eine Reise von Landwirten in die USA, die im wesentlichen auf die besonderen betrieblichen Bedürfnisse und Gegebenheiten der Landwirte zugeschnitten ist und u.a. den Besuch von Rindviehzucht- bzw. Milchproduktionsbetrieben und Besamungsstationen vorsieht, können als Betriebsausgaben abgezogen werden. 2. Der Umstand, dass die Reise in die USA erfolgt, spricht nicht gegen die betriebliche Veranlassung, da es ein legitimes betriebliches Interesse ist, sich bei einem Marktführer über den Stand der Entwicklung bei der Intensivierung der Rindviehhaltung zu informieren.

Normenkette:

EStG § 4 Abs. 4 ; EStG § 12 Nr. 1 Satz 2 ;

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten über die Abzugsfähigkeit von Aufwendungen für eine Fortbildungsreise in die USA als Betriebsausgabe.