Der Antragsteller begehrt Prozeßkostenhilfe (PKH) für eine Beschwerde gegen den Beschluß des Finanzgerichts (FG), mit dem sein Antrag auf Gewährung von PKH für seine Klage gegen den Haftungsbescheid vom 21. Februar 1997 wegen Umsatzsteuer und Säumniszuschlägen hierzu abgelehnt worden ist.
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