BFH - Urteil vom 17.03.2010
X R 38/06
Normen:
EStG § 10 Abs. 1 Nr. 1aS. 1;
Vorinstanzen:
FG Düsseldorf, vom 12.10.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 7 K 6939/04

Veräüßerung von wesentlichen Teilen einer übertragenen Sachgesamtheit nach der Vermögensübergabe; Deckung der Versorgungsleistungen von den Nettoerträgen des verbleibenden Vermögens; Ermittlung des durchschnittlichen jährlichen Ertrags des erworbenen Vermögens aus den Erträgen des Umschichtungsjahres und der beiden Folgejahre bei Umschichtung von ertraglosem in ertragbringendes Vermögen; Zulässigkeit der Umschichtung von ertragbringendem in anderes ertragbringendes Vermögen nach der Vermögensübergabe; Ermittlung des durchschnittlichen jährlichen Ertrags des Reinvestitionsguts aus den Erträgen des Umschichtungsjahres und der beiden Folgejahre

BFH, Urteil vom 17.03.2010 - Aktenzeichen X R 38/06

DRsp Nr. 2010/13154

Veräüßerung von wesentlichen Teilen einer übertragenen Sachgesamtheit nach der Vermögensübergabe; Deckung der Versorgungsleistungen von den Nettoerträgen des verbleibenden Vermögens; Ermittlung des durchschnittlichen jährlichen Ertrags des erworbenen Vermögens aus den Erträgen des Umschichtungsjahres und der beiden Folgejahre bei Umschichtung von ertraglosem in ertragbringendes Vermögen; Zulässigkeit der Umschichtung von ertragbringendem in anderes ertragbringendes Vermögen nach der Vermögensübergabe; Ermittlung des durchschnittlichen jährlichen Ertrags des Reinvestitionsguts aus den Erträgen des Umschichtungsjahres und der beiden Folgejahre

1. Werden wesentliche Teile einer übertragenen Sachgesamtheit nach der Vermögensübergabe veräußert, ist anhand einer neuen Ertragsprognose zu prüfen, ob die Versorgungsleistungen weiterhin von den Nettoerträgen des verbleibenden Vermögens gedeckt werden.