Streitig ist, ob die im Jahre 1992 erfolgte Veräußerung von Anteilen an einer
Kapitalgesellschaft steuerpflichtig nach § 17 EStG ist.
An der ..,-GmbH (G.), deren Stammkapital ...Mio. DM beträgt, waren seit November 1983 bis Anfang 1990 zunächst folgende Personen beteiligt:
Der Kläger ... DM 30 %
K. (Vater des Klägers) ... DM 15 %
S. (Tochter des Klägers) ... DM 15 %
F. (Sohn des Klägers) ... DM 15 %
M. ... DM 25 %
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