Veräußerung des Bruchteils eines Mitunternehmeranteils: Tarifbegünstigung
FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 22.02.2000 - Aktenzeichen 2 K 3523/97
DRsp Nr. 2001/2477
Veräußerung des Bruchteils eines Mitunternehmeranteils: Tarifbegünstigung
Einem Anteil am Mitunternehmeranteil ist auch ein entsprechender Anteil am Sonderbetriebsvermögen zuzuordnen.Von daher ist für den Gewinn aus der Veräußerung des Bruchteils eines Mitunternehmeranteils die Steuerbegünstigung nach §§ 16, 34EStG nicht zu gewähren, wenn gleichzeitig ein zum Sonderbetriebsvermögen gehörendes Grundstück unentgeltlich - ohne Aufdeckung der stillen Reserven - übertragen wird.
Streitig ist, ob für den Gewinn aus der Veräußerung des Bruchteils eines Mitunternehmeranteils die Steuerbegünstigung nach §§ 16, 34EStG zu gewähren ist.
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Kanzleitrainer Online" abrufen.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.