FG Düsseldorf - Urteil vom 16.04.2013 13 K 4190/11 E
Normen:
EStG i.d.F. des StSenkG § 17 Abs. 1 Satz 1; EStG i.d.F. des StSenkG § 17 Abs. 2 Satz 1; AO § 162 Abs. 1 Satz 1; BVerfGG § 31 Abs. 1; GG Art. 3; GG Art 20 Abs.3;
Veräußerung einer GmbH-Beteiligung - Absenkung der Wesentlichkeitsschwelle durch das StSenkG - Bindungswirkung des BVerfG-Beschlusses zu § 17 Abs. 1 Satz 4 EStG i.d.F. des StEntlG
FG Düsseldorf, Urteil vom 16.04.2013 - Aktenzeichen 13 K 4190/11 E
DRsp Nr. 2013/16249
Veräußerung einer GmbH-Beteiligung – Absenkung der Wesentlichkeitsschwelle durch das StSenkG – Bindungswirkung des BVerfG-Beschlusses zu § 17 Abs. 1 Satz 4 EStG i.d.F. des StEntlG
Der BVerfG-Beschluss vom 7.7.2010 2 BvR 748/05 u.a., (BVerfGE 127, 61) zur Absenkung der Wesentlichkeitsschwelle von 25% auf 10% durch § 17 Abs. 1 Satz 4 EStG i.d.F. des StEntlG entfaltet keine Bindungswirkung für die Behandlung einer erst nach der Absenkung der Wesentlichkeitsschwelle von 10% auf 1% durch das StSenkG steuerbaren Veräußerung einer GmbH-Beteiligung im Jahr 2002.Auch eine verfassungskonforme Auslegung des § 17 Abs. 2 Satz 1 EStG i.d.F. des StSenKG i.S.d. BMF-Schreibens vom 20.12.2010 (BStBl I 2011, 16, unter D.) kommt nicht in Betracht.Würde das BVerfG die Vorschrift des § 17 Abs. 2 Satz 1 EStG i.d.F. des StSenKG als verfassungswidrig erachten und die gleichen Maßstäbe wie im Beschluss vom 7.7.2010 2 BvR 748/05 u.a. anlegen, wäre eine typisierende Schätzung des als Veräußerungsgewinn zu besteuernden anteiligen Wertzuwachses ab dem Tag der Verkündung des StSenkG am 26.10.2000 nach Maßgabe des BMF-Schreibens vom 20.12.2010 nicht zu beanstanden.
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens.
Normenkette:
EStG i.d.F. des StSenkG § 17 Abs. 1 Satz 1; EStG i.d.F. des StSenkG § 17 Abs. 2 Satz 1; AO § 162 Abs. 1 Satz 1; BVerfGG § 31 Abs. 1; GG Art. 3; GG Art 20 Abs.3;
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Kanzleitrainer Online" abrufen.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.