Streitig ist die Versagung des Vorsteuerabzugs für den Erwerb der Grundstücke Flst. 189, 189/1, 187/6, 187/8 und 187/9 in ... (im Folgenden Grundstücke ...).
Auf diesen Grundstücken befindet sich der "...", der bis Ende 1998 vom Eigentümer, Herrn ..., betrieben wurde. Mit Vertrag vom 01. Januar 1999 verpachtete dieser die Gaststätte einschließlich Grundstück an seine Ehefrau ..., die dort die Gaststätte weiter führte (vgl. § 1 Nr. 1 des Pachtvertrags). Das bereits mit Vertrag vom 17. Juni 1997 von ... an seine Mutter ... zur Absicherung verschiedener Darlehen sicherungsübereignete Inventar verpachtete dieser mit Zustimmung seiner Mutter ebenfalls ab dem 01. Januar 1999 an seine Ehefrau.
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