FG Baden-Württemberg - Urteil vom 10.05.2005
1 K 65/05
Normen:
UStG (1999) § 1 Abs. 1a § 15 Abs. 1 Nr. 1 S. 1 ; EWGRL 388/77 Art. 5 Abs. 8 ;
Fundstellen:
EFG 2005, 1566

Veräußerung einer verpachteten Gaststätte als Geschäftsveräußerung im Ganzen; Umsatzsteuer 1999

FG Baden-Württemberg, Urteil vom 10.05.2005 - Aktenzeichen 1 K 65/05

DRsp Nr. 2005/10702

Veräußerung einer verpachteten Gaststätte als Geschäftsveräußerung im Ganzen; Umsatzsteuer 1999

1. Die Veräußerung einer verpachteten Gaststätte, bei der der Erwerber als neuer Verpächter in den bestehenden Pachtvertrag eintritt und somit das Verpachtungsunternehmen des Veräußerers fortführt, unterliegt als Geschäftsveräußerung im Ganzen nicht der Umsatzsteuer. 2. Die für diesen Umsatz ausgewiesene Steuer wird nicht geschuldet und ist somit für den Erwerber nicht als Vorsteuer abziehbar.

Normenkette:

UStG (1999) § 1 Abs. 1a § 15 Abs. 1 Nr. 1 S. 1 ; EWGRL 388/77 Art. 5 Abs. 8 ;

Tatbestand:

Streitig ist die Versagung des Vorsteuerabzugs für den Erwerb der Grundstücke Flst. 189, 189/1, 187/6, 187/8 und 187/9 in ... (im Folgenden Grundstücke ...).

Auf diesen Grundstücken befindet sich der "...", der bis Ende 1998 vom Eigentümer, Herrn ..., betrieben wurde. Mit Vertrag vom 01. Januar 1999 verpachtete dieser die Gaststätte einschließlich Grundstück an seine Ehefrau ..., die dort die Gaststätte weiter führte (vgl. § 1 Nr. 1 des Pachtvertrags). Das bereits mit Vertrag vom 17. Juni 1997 von ... an seine Mutter ... zur Absicherung verschiedener Darlehen sicherungsübereignete Inventar verpachtete dieser mit Zustimmung seiner Mutter ebenfalls ab dem 01. Januar 1999 an seine Ehefrau.