Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) ist eine GmbH & Co. KG, deren Kommanditisten ursprünglich die Eheleute G waren. Durch notariell beurkundeten Vertrag vom 21. November 1977 übernahm S sämtliche Kommanditanteile und die Anteile an der Komplementär-GmbH. Zur Gegenleistung verpflichtete sich S, an die Eheleute G als Gesamtberechtigte eine monatliche Rente in Höhe von 6 000 DM zu zahlen mit der Maßgabe, dass die Rente nach dem Tod des Erstversterbenden dem Überlebenden allein zustehen sollte. Die Rentenverpflichtung wurde in der Weise wertgesichert, dass sie jeweils im Januar jeden Jahres an die Preisentwicklung angepasst wurde. Sie wird seit dem Tod des Herrn G an Frau G gezahlt und betrug im Streitjahr (1990) 8 229 DM monatlich.
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