FG Münster - Urteil vom 21.06.2006
10 K 4260/05 E
Normen:
EStG § 14 § 14a § 16 Abs. 1 Nr. 1 § 34 ;
Fundstellen:
DB 2007, 428
EFG 2007, 120

Veräußerung eines Milchlieferungsrechts nicht begünstigt

FG Münster, Urteil vom 21.06.2006 - Aktenzeichen 10 K 4260/05 E

DRsp Nr. 2006/24662

Veräußerung eines Milchlieferungsrechts nicht begünstigt

Die Veräußerung eines Milchlieferungsrechts fünf Jahre nach Verkauf des Milchviehs ist keine begünstigte Teil-Betriebsveräußerung.

Normenkette:

EStG § 14 § 14a § 16 Abs. 1 Nr. 1 § 34 ;

Tatbestand:

I.

Streitig ist, ob aus der Veräußerung eines Milchlieferungsrechtes ein laufender Gewinn oder ein ermäßigt zu besteuernder Veräußerungsgewinn entstanden ist.