Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Amtsgerichts Zossen vom 1.12.2020 wird zurückgewiesen.
Der Antragsteller hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen.
Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 85.000 € festgesetzt.
I.
Der Antragsteller wendet sich mit seinem Rechtsmittel gegen die Abweisung seines Antrags auf Löschung einer Eigentumsvormerkung.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|