FG Düsseldorf - Urteil vom 14.07.2004
7 K 1136/03 F
Normen:
EStG § 16 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 ; EStG § 34 ; GG Art. 3 Abs. 1 ;

Veräußerung von Beteiligungen; Sonderbetriebsvermögen; Tarifbegünstigung; Teilbetriebsfiktion - Veräußerung von Beteiligungen aus dem Sonderbetriebsvermögen

FG Düsseldorf, Urteil vom 14.07.2004 - Aktenzeichen 7 K 1136/03 F

DRsp Nr. 2008/3971

Veräußerung von Beteiligungen; Sonderbetriebsvermögen; Tarifbegünstigung; Teilbetriebsfiktion - Veräußerung von Beteiligungen aus dem Sonderbetriebsvermögen

1. Der Gewinn aus der Veräußerung der im Sonderbetriebsvermögen gehaltenen Anteile eines Kommanditisten an Kapitalgesellschaften, die nicht das gesamte Nennkapital dieser Kapitalgesellschaften umfassen, unterliegt als laufender Gewinn aus Gewerbebetrieb der Besteuerung. 2. Die dem zugrunde liegende Teilbetriebsfiktion des § 16 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG unterliegt keinen verfassungsmäßigen Bedenken.

Normenkette:

EStG § 16 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 ; EStG § 34 ; GG Art. 3 Abs. 1 ;

Tatbestand:

An der Klägerin waren im Streitjahr AA zu 80 v.H. und BA zu 20 v.H. beteiligt. Zum Betriebsvermögen der Klägerin gehörten Anteile des Kommanditisten AA an der C GmbH & Co. KG, Z-Stadt, in Höhe von 73,67 v.H. und an der C Vertriebsgesellschaft, österreich, in Höhe von 60 v.H. Die Anteile wurden im Streitjahr 2000 veräußert.